An: Deutscher Bundestag -Petitionsausschuß, Bundeshaus 53113 Bonn

Inzell, 24. November 1998

Betreff: Pet 5-13-12-9201-065035

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Eingabe. Nach wie vor will ich, daß mein Vorschlag zum Wohle der Menschen in Deutschland umgesetzt wird. Ich bin nur ein einfacher Bürger, und weiß daher nicht, wie die korrekte gesetzgeberische meiner Ziele lauten müßte. Ich versuche es einfach mal in Umgangssprache:

Jeder in Deutschland angemeldete PKW muß mit einen voll funktionsfähigen Feuerlöscher einer gewissen Mindestgröße ausgerüstet werden. Ob der Feuerlöscher im Fahrgastraum oder im Kofferraum untergrbracht ist, sollte dabei egal sein. Falls der Feuerlöscher nicht fiir in Not geratene Andere eingesetzt wird, obwohl er hilfreich wäre, machen sich die Fahrzeuginsassen der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Jeder Führerscheinbesitzer muß an einem Kurs zur Bedienung von Feuerlöschern teilnehmen.

Da meine Eingabe vom Bundesministerium für Verkehr ablehnend beurteilt wurde, will ich zu den einzelnen Kritikpunkten Stellung beziehen, um diese zu entkräften:

Einwand 1: Untersuchungen zeigten, daß kaum jemand Feuerlöscher bedienen kann.

Wenn ein Autofahrer selbst nach der Einweisung in die Bedienung eines Feuerlöschers diesen nicht bedienen kann, so muß ich doch überhaupt ernsthaft an seiner Fähigkeit zweifeln, eine so komplexe Maschine wie einen PKW zu fahren. Es wäre doch bestimmt kein Schaden, wenn man einem größeren Personenkreis die Bedienung eines Feuerlöschers beibringen würde, denn diese Fähigkeit wäre auch bei Wohnungsbränden nützlich. Ich denke da an die pflichtige Teilnahme an Kursen zur Brandbekämpfung in Anlehnung an die Erste-Hilfe-Kurse.
Einwand 2: Die Wirksamkeit der kleineren Feuerlöscher ist zu gering.
Auch ein kleiner Feuerlöscher ist besser als gar keiner. Wie ich schon in meinem ersten Brief bemerkte, entsteht bei fast jedem Unfall sofort ein riesiger Stau, wo dann auf einmal sehr viele Feuerlöscher zur Verfügung stehen und so deren Wirksamkeit multipliziert wird. Manche Autofahrer kauften sich unter anderem bisher die kleineren Feuerlöscher, weil die großen Modelle nicht in den Fahrgastraum passen. Wenn man aber die Unterbringung im Kofferraum zuliesse, so würde auch das Mitführen mittlerer bis größerer Feuerlöscher keine Probleme mehr bereiten.


Einwand 3: Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen sollten ausreichen.

Der Beschluß solcher Maßnahmen (Regelung Nr. 34 der UN- Wirtschaftskommission über Feuersicherheit von Fahrzeugen) ist natürlich ein richtiger und wichtiger Schritt. Doch gibt es noch jede Menge alter Fahrzeuge, die kaum Brandschutzmaßnahmen verwirklichen. Da es noch etliche Jahre dauert, bis all diese PKW ausgemustert werden, kann man nicht auf Feuerlöscher verzichten. Doch auch neuere Fahrzeuge mit verbessertem Brandschutz können in Brand geraten, schliesslich haben wir es fast ausschließlich mit Verbrennungsmotoren und damit mit brennbaren Treibstoffen zu tun. Der Einsatz von Feuerlöschern könnte innerhalb von Monaten beschlossen und durchgezogen werden. Bis aber alle Fahrzeuge halbwegs feuersicher sein werden, wird es wohl noch viele Jahre bzw. Jahrzehnte dauern. Bis sie aber völlig unbrennbar sein werden, vergehen noch Jahrzehnte, wenn dies überhaupt jemals möglich sein sollte.


Einwand 4: Die Einiührung von Feuerlöschern errichtetHandelshemmnisse innerhalb der EG.

Die EG ist wichtig und gut, und gerade deshalb sollte sie nicht als Sündenbock für das Abblocken sinnvoller Neuerungen herhalten müssen. In allen Staaten der EG gilt z.B. eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, nur in Deutschland noch nicht, und trotzdem exportieren die deutschen Automobilbauer auch ihre schnelleren Wagen in diese Länder.
Noch weniger kann ich irgendwelche Handelshemmnisse erkennen, wenn alle in Deutschland zugelassenen PKW einen Feuerlöscher mitführen müssen. Natürlich empfehle ich, in einem zweiten Schritt diese Regelung EG-weit zu übernehmen. Doch da europäische Lösungen immer länger als nationale Änderungen brauchen, sollte man pragmatischerweise zuerst in Deutschland die Feuerlöscher vorschreiben. Wenn dann unsere europäischen Nachbarn sehen werden, wie sich diese Regelung in unserem Land zum Schutz der Verkehrsteilnehmer bewähren wird, werden die Widerstände innerhalb der EG gegen die generelle Einführung von Feuerlöschern sinken.


Einwand 5: Es gibt Probleme mit dem Prüfen von Feuerlöschern.

Man müßte zur Vermeidung von Mißbrauch jeden Feuerlöscher mit einer eineindeutigen eingestanzten Nummer versehen (so etwas ähnliches wie die Fahrgestellnummer im PKW). Die eineindeutige Nummer des Feuerlöschers könnte dazu im Fahrzeugschein eingetragen werden. Sicher kann man auch eingestanzte Nummern fälschen, aber dazu bedarf es schon etwas krimineller Energie. Dabei lohnte sich aber die ganze Fälscherei angesichts des Aufwandes im Hinblick auf den vermeintlichen Gewinn schon nicht mehr.


Einwand 6: Keine Pflicht (da kaum wirksam), aber freiwilligesMitiühren wird beiürwortet.

Das ist für mich ein Widerspruch: Warum sollte das pflichtige Mitführen nicht sinnvoll, das freiwillige Mitführen aber zu begrüßen sein ? Der TÜV zum Beispiel ist auch nicht freiwillig, aber offenbar sehr wirkungsvoll. Ich darf nochmals daran erinnern, welch hanebüchene Diskussion geführt wurde, als nicht angegurtete Verkehrsteilnehmer mit Bußgeld belegt wurden. Doch inzwischen sieht fast die gesamte Bevölkerung ein, daß die Schwere der Verletzungen und der Todesfälle bei Verkehrsunfallen seitdem dramatisch zurückging. Inzwischen werden fast alle neuen Fahrzeuge serienmässig mit Airbags ausgerüstet, einfach weil sich der Wunsch nach Sicherheit so langsam in der Bevölkerung durchgesetzt hat. Ein Feuerlöscher ist sicherlich billiger als die Ausrüstung mit Airbags. Ich finde, anstatt sinnloser Extras wie elektrischer Fensterheber sollten die PKW-Hersteller serienmässig Feuerlöscher inklusive Befestigung in ihre Modelle einbauen.


Einwand 7: Gleichbehandlung von Benzinern und Dieseln.

Daß die Diesel-PKW im Gegensatz zu den leichter brennbaren Benzinern im Durchschnitt und im Mittel ähnlich viel kosten, ist mir persönlich durchaus klar. Doch der Normalverbraucher, der in einschlägigen Autozeitschriften liest, findet dort überall den Hinweis, daß ein Dieselfahrzeug aufgrund der Steuer unterhalb einer gewissen Jahres- Kilometerleistung erheblich teurer käme als ein Benziner, obwohl der Dieseltreibstoff billiger ist. Und so kauft sich der derart informierte Bürger einen feuergefährdeteren Benziner. Hier wäre also im Zuge einer ökologischen Steuer-Reform auch Platz für eine transparentere Kostenstruktur ohne Schnörkel, frei nach dem einfachen Motto: Viel tanken, viel zahlen.


Einwand 8: Richtgeschwindigkeit 130 reicht doch aus

Dieser Punkt hat jetzt zwar nicht direkt mit dem Thema Feuerlöscher zu tun, dennoch will ich ihn mit erwähnen, weil Prävention immer besser ist. Nur die generelle Einführung einer verbindlichen Höchstgeschwindigkeit (z.B. 130) kann die unfallträchtigen Geschwindigkeitsunterschiede auf den verschiedenen Autobahn-Spuren drastisch senken helfen.


Hier geht es um Leben und Gesundheit tausender Menschen, und nicht um nicht existierende Handelshemmnisse. Ich finde, das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit sollte uns allen mehr wert sein als kleingeistige Argumente der Art" zu teuer" oder" gesetzlich schwierig durchsetzbar". Bedenken Sie, daß das Verbrennen die wohl schlimmste Todesart darstellt. Sie können dafür sorgen, daß möglichst vielen Bürgern dieses grausige Schicksal erspart bleibt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred M. Dufter